Auslandsbezug >> Einfach Scheiden
Die Büchs Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen mit ihrer jahrelangen Erfahrung bei
binationalen Ehen / Auslandsaufenthalt weiter. Ob Scheidung nach italienischem,
griechischenoder türkischem Recht oder dauernder Aufenthaltsaufenthalt.
Schildern Sie uns Ihren Fall unter 0221 / 1394026, wir finden eine Lösung!
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Informationen zu dem Thema geben und
Fragen beantworten, die uns die Mandanten in der täglichen Praxis stellen.
Kann ich mich in Deutschland scheiden lassen, obwohl ein Ehepartner
(beide) nicht deutscher Staatsangehöriger ist (sind), im Ausland lebt oder
im Ausland geheiratet wurde?
Ja. Wenn einer der Ehegatten sich gewöhnlich in Deutschland aufhält, sind
grundsätzlich die deutschen Gerichte örtlich zuständig. Die Frage nach der örtlichen
Zuständigkeit ist dabei von der Frage zu trennen, nach welchem Recht sich die
Scheidung richtet. Es kommt generell nicht darauf an, wo Sie geheiratet haben.
Auch wenn beide Ehepartner mittlerweile in verschiedenen Ländern leben, können
sie in Deutschland geschieden werden, wenn sie zuletzt hier zusammen gemeinsam
gelebt haben.
Welches Scheidungsrecht findet Anwendung?
Deutsches Scheidungsrecht findet Anwendung, wenn beide Eheleute deutsche
Staatsangehörige sind, beide hier leben oder während der Ehe zuletzt gelebt haben.
Zum Beispiel: Der Ehemann ist kroatischer Staatsbürger und die Ehefrau ist deutsche
Staatsbürgerin, beide haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland: Es gilt
deutsches Scheidungsrecht. Es kann aber auch eine Scheidung nach ausländischem Recht
in Deutschland durchgeführt werden, wenn beide Parteien ausländische Staatsangehörige
sind und einer hier dauerhaft lebt.
Muss ich zum Scheidungstermin in Deutschland aus dem Ausland anreisen?
Nein. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: In Absprache mit dem Gericht können
Sie z.B. eine Erklärung über die zuständige Botschaft abgeben oder auch telefonisch
zur Scheidung angehört werden.
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