Kosten Scheidung >> Einfach Scheiden Kostenrechner: Die Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Gesetz, dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Für die Anwaltsgebühren gibt es gesetzlich festgelegte Mindestgebühren, die kein Anwalt unterschreiten darf. Wieviel Kosten können bei einer einvernehmlichen Scheidung eingespart werden? Bis zu 40% können eingespart werden, da im Falle einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt für die Abwicklung des Verfahrens benötigt wird. Darüber hinaus kann je nach Gericht der Streitwert um bis zu 25 Prozent reduziert werden. Dafür setzen wir uns stets ein. Die Kosten berechnen sich wie folgt: Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute. Zum Streitwert der Ehescheidung kommt ggf. noch der Streitwert des Versorgungsausgleiches hinzu. Bei Ehen bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, außer ein Ehegatte beantragt dies. Hier fällt daher auch kein zusätzlicher Streitwert an. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, beträgt die Höhe des Gegenstandswerte 10 % des monatlichen dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten pro auszugleichender Rentenanwartschaft. Dabei zählen zu den Rentenanwartschaften neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch Betriebsrenten, Riesterrenten sowie Zusatzversorgungen. Beispielsrechnung: Es werden drei Rentenversicherungen ausgeglichen und beide Eheleute haben ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 4.000,00 EUR: 4.00,00 EUR (= 10 % von 4.000,00 EUR) x 3= 1.200,00 EUR, da drei Rentenversicherungen ausgeglichen werden müssen. Der Gegenstandswert beträgt folglich 1.200,00 EUR. Der Mindeststreitwert für die Durchführung des Versorgungsausgleiches beträgt 1.000,00 EUR, dieser fällt auch an, wenn beide Eheleute bei einer längeren Ehedauer auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten.Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail kontakt@buechs-anwalt.com oder per Telefon unter 0221-1394026. Bei einem Streitwert bis 5.000,00 EUR kommt regelmäßig Verfahrenskostenhilfe in Betracht.     . >> Startseite >> Ablauf Scheidung >> Auslandsbezug >> Kanzlei >> Kosten Scheidung >> Formular Scheidung >> Ratgeber Scheidung >> Download >> Kontakt >> Weiter zu Formular Scheidung Impressum Startseite Kanzlei Privacy Policy Sitemap Kontakt Scheidung per Internet             Einfach        Günstig              Schnell       Kompetent einfach-scheiden.de Copyright 2013 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, einfach-scheiden.de