Ratgeber Scheidung / Scheidungsfolgen III >> Einfach Scheiden   Sorgerecht / Besuchs- und Umgangsrecht Wer erhält das Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern? Heutzutage verbleibt es fast immer beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Nur in Ausnahmefällen - oder wenn die Eltern dies wünschen -wird einem Ehepartner das alleinige Sorgerecht übertragen. Wie regelt sich das Besuchs- und Umgangsrecht?  Derjenige bei dem die Kinder nicht leben, hat ein Besuchs- und Umgangsrecht. Zum Wohle des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes können beide Ehegatten eigenverantwortlich und einvernehmlich regeln. Wenn es Schwierigkeiten gibt, sollten Sie Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen. Wie bemisst sich der Kindesunterhalt?  Die Höhe des Kindesunterhalts lässt sich der Düsseldorfer Tabelle entnehmen: www.olg-duesseldorf.nrw.de (gültig ab 01.01.2010): Vorsicht: Errechnen Sie sich nicht selbst den Unterhalt! Häufig kommt es zu Über- und Unterzahlungen da nur ein Fachmann die Düsseldorfer Tabelle richtig lesen kann. .   >> Startseite >> Ablauf Scheidung >> Auslandsbezug >> Kanzlei >> Kosten Scheidung >> Formular Scheidung >> Ratgeber Scheidung >> Download >> Kontakt >> Weiter zu Ratgeber Scheidungsfolgen IV Impressum Startseite Kanzlei Privacy Policy Sitemap Kontakt Vor der Scheidung Scheidungsfolgen Verfahrensdauer Ehevertrag/ Scheidungsfolgenvereinbarung Scheidungsfolgen I Scheidungsfolgen II Scheidungsfolgen III Scheidungsfolgen IV Scheidung per Internet             Einfach        Günstig              Schnell       Kompetent einfach-scheiden.de Copyright 2010 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, einfach-scheiden.de