Ratgeber Scheidung / Scheidungsfolgen IV >> Einfach Scheiden
Ehewohnung (Haus), Hausrat
Beide Ehepartner haben das gleiche Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben
- unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, wer die Miete zahlt
oder in wessen Eigentum die Wohnung steht. Einen Anspruch auf alleinige Nutzung
der Wohnung hat man nur dann, wenn dies auch unter der Berücksichtigung der
Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine "unbillige Härte" zu vermeiden.
Wie wird der Haurat verteilt?
Grundsätzlich sind die Ehepartner in der Verteilung ihres Hausrates frei. Es ist ratsam,
zum Nachweis der Hausratsverteilung eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Sollte
keine Einigungerzielt werden, besteht die Möglichkeit, eine Hausratsverteilung durch
das Gericht durchführen zu lassen.
Gemeinsame Verbindlichkeiten
Gemeinsame Verbindlichkeiten haben beide Eheleute je zur Hälfte zu tragen. Schulden
sind nur dann gemeinsame Schulden, wenn sich beide Ehegatten gegenüber dem Gläubiger
verpflichtet haben, also z.B. wenn beide Ehegatten einen Kaufvertrag unterschrieben haben.
Auch Schulden auf einem gemeinsamen Konto sind gemeinsame Schulden. Für gemeinsame
Schulden haften beide Ehegatten gemeinsam als so genannte Gesamtschuldner. Für den Fall,
dass nur einer der Ehegatten einen Vertrag unterschrieben hat, handelt es sich um seine eigenen
Verbindlichkeiten. Mit diesen Schulden hat der andere Ehegatte nichts zu tun. Insbesondere haftet
ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen Ehegatten.
Sollten Sie Fragen zu den weiteren Folgesachen haben, so können Sie sich gerne
telefonisch unter 0221 / 1394026 informieren.
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