Ratgeber Scheidung / Verfahrensdauer >> Einfach Scheiden
Verfahrensbeschleunigung – Der Weg zur schnellen Scheidung:
Ihre Mitarbeit ist gefragt!
Versorgungsausgleich
Grundsätzlich dauert ein Scheidungsverfahren 4-6 Monate, im Einzellfall
sogar 8 Monate, da die Auskünfte über Ihre Rentenanwartschaften eingeholt und
berechnet werden müssen. Diesen Zeitraum können Sie mit unserer Hilfe verkürzen:
Es kann bereits jetzt ein "Kontenklärungsantrag" bei dem für Sie zuständigen
Rentenversicherungsträger – in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung
Bund - gestellt werden.
Wenn beide Ehepartner schon jetzt den Antrag stellen, werden im Gerichtsverfahren
die Ansprücheschneller berechnet, weil die erforderlichen Zahlen vorliegen.
Das entsprechende Formular zur Kontenklärung (V 100) finden Sie im Downloadbereich.
Dort finden Sie auch das zur Ermittlung der Rentenanwartschaften von den Gerichten
verwendete Formular (V1), welches wir sofort mit dem Scheidungsantrag bei Gericht einreichen
werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Weiter können Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten, dann dauert das
Scheidungsverfahren in der Regel nur sechs bis zehn Wochen. Dies kann durch einen notariellen
Vertrag oder eine entsprechende gerichtliche Vereinbarung erfolgen.
Sollten Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne unverbindlich telefonisch unter
0221 / 1394026 informieren.
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